Arbeitsrecht für den Betriebsrat
Fachkanzlei für Arbeitsrecht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in den Betriebsrat wählen lassen, sind mutig: Sie engagieren sich ehrenamtlich für ihre Kolleginnen und Kollegen, obwohl die Gründung von Betriebsräten in vielen Betrieben von Arbeitgebern nicht gern gesehen wird.
Daher bleiben Rechtsstreitigkeiten nicht aus: Arbeitgeber ignorieren die Ansprüche auf Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats oder es kommt zu Meinungsverschiedenheiten über die inhaltliche Gestaltung der betrieblichen Zusammenarbeit. Manchmal bleibt nur der Gang zum Arbeitsgericht oder in die Einigungsstelle. Die Zielsetzung unserer Kanzlei aber ist die betriebsinterne Konfliktlösung. Konstruktiv und nachhaltig sind Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, die eine Etablierung und Verfestigung der Betriebsratsarbeit zum Ziel haben.
Betriebsräte sind bei Auseinandersetzungen mit der Arbeitgeberseite meist auch der Kritik und den Forderungen der Belegschaft ausgesetzt, die im Konfliktfall moderiert und bedient werden müssen.
Wir kennen die Wünsche und Anliegen von Betriebsräten und setzen unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz ein, um die berechtigten Interessen des Gremiums durchzusetzen.