
Arbeitsrecht für den Personalrat
Kanzlei für Arbeitsrecht
Das Personalvertretungsrecht geht davon aus, dass ein öffentlicher Arbeitgeber:in von sich aus die Gesetze und Vorschriften einhält. Mittlerweile denkt aber auch die öffentliche Hand gewinnorientiert. Diese Entwicklung spiegelt sich leider nicht im Personalvertretungsrecht wieder, das weniger Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte vorsieht und schwerfälliger durchzusetzen ist als das Betriebsverfassungsrecht.
Wir suchen Wege, um unter diesen Bedingungen eine wirkungsvolle Beteiligung und Interessenvertretung des Personalrats zu sichern.