Arbeitsrecht für den Personalrat
Kanzlei für Arbeitsrecht
Das Personalvertretungsrecht geht davon aus, dass ein öffentlicher Arbeitgeber von sich aus die Gesetze und Vorschriften einhält. Mittlerweile denkt aber auch die öffentliche Hand gewinnorientiert. Diese Entwicklung spiegelt sich leider nicht im Personalvertretungsrecht wieder, das weniger Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte vorsieht und schwerfälliger durchzusetzen ist als das Betriebsverfassungsrecht.
Wir suchen Wege, um unter diesen Bedingungen eine wirkungsvolle Beteiligung und Interessenvertretung des Personalrats zu sichern.