Beschäftigtendatenschutz
Fachkanzlei für Arbeitsrecht
Nicht erst seit der Einführung der DS-GVO spielt der Datenschutz im betrieblichen Alltag eine große Rolle. Digitalisierung und künstliche Intelligenz erhöhen die Anforderungen an den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der Betriebsrat und der Personalrat haben die Einhaltung des Beschäftigtendatenschutzes zu überwachen. Insbesondere bei der Einführung von neuen Systemen sind die Arbeitnehmervertretungen für den Abschluss von sinnvollen Vereinbarungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle und zum Schutz der Beschäftigtendaten gefragt.